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Gefährdete Gruppen und Tipps

Nützliche Informationen von der ProEx GmbH

Länder, Städte, Kreise und Gemeinden müssen die Gefahren, die vom Eichenprozessionsspinner ausgehen, im Rahmen des Gesundheitsschutzes so weit wie möglich eindämmen. Dies umfasst insbesondere den Schutz der Bürger im öffentlichen Raum, der in die Zuständigkeit der Kommunen fällt und von den örtlichen Ordnungsbehörden geregelt wird. Ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr ist auch die Aufklärung der Öffentlichkeit über wichtige Vorsichtsmaßnahmen.


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Bereiche, die vom Eichenprozessionsspinner betroffen sind:


  • Kindergärten, Schulen und Kinderspielplätze: Diese Orte sind besonders gefährdet, da sie von vielen Kindern frequentiert werden.
  • Freibäder, Sportanlagen und Campingplätze: Öffentliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind ebenfalls betroffen.
  • Öffentliche Grünflächen und Friedhöfe: Diese Bereiche sind oft stark besucht und daher besonders anfällig.
  • Städtische Parkanlagen, Waldgebiete und Naherholungsgebiete: Diese natürlichen und städtischen Erholungsräume sind häufig betroffen.
  • Autobahnen, Raststätten und Parkplätze: Auch entlang von Verkehrswegen kann der Eichenprozessionsspinner auftreten.


Personengruppen, die vom Eichenprozessionsspinner betroffen sind:


  • Anwohner von betroffenen Waldgebieten: Menschen, die in der Nähe von befallenen Wäldern leben, sind besonders gefährdet.
  • Spaziergänger, Erholungssuchende, Wanderer und Haustiere: Personen und Tiere, die sich in betroffenen Gebieten aufhalten, sind ebenfalls gefährdet.
  • Besucher von Freizeit- und Sportanlagen: Menschen, die Freizeit- und Sporteinrichtungen besuchen, können ebenfalls betroffen sein.
  • Kinder auf Kindergarten- und Schulgeländen: Kinder sind besonders gefährdet, da sie oft in betroffenen Bereichen spielen.
  • Autofahrer auf betroffenen Straßen und Autobahnen: Auch Autofahrer können durch den Eichenprozessionsspinner gefährdet sein.
  • Beschäftigte wie Garten- und Landschaftsbauer, Mitarbeiter von Straßenmeistereien, Grünflächen- oder Friedhofsämtern, Forstarbeiter: Personen, die beruflich in betroffenen Bereichen arbeiten, sind ebenfalls gefährdet.


Schutzmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner:


  • Ausschilderung der Befallsareale und Absperrung betroffener Gebiete: Informieren Sie die Öffentlichkeit über befallene Bereiche und sperren Sie diese ab, um den Zugang zu verhindern.
  • Meidung der Befallsareale: Vermeiden Sie es, sich in befallenen Gebieten aufzuhalten.
  • Keinesfalls Gespinstnester oder Eichenprozessionsspinnerraupen berühren: Berühren Sie weder die Nester noch die Raupen, um den Kontakt mit den giftigen Brennhaaren zu vermeiden.
  • Schutz unbedeckter Körperbereiche: Decken Sie besonders empfindliche Körperbereiche wie Nacken, Hals, Arme und Beine ab.
  • Bei Kontakt mit Brennhaaren: Trotz Juckreiz nicht kratzen. Wechseln Sie sofort die Kleidung, duschen Sie gründlich und waschen Sie Ihre Haare ausgiebig.
  • Giftige Brennhaare entfernen: Verwenden Sie Klebestreifen, um die Brennhaare von der Haut zu entfernen.
  • Kontaminierte Kleidung waschen: Waschen Sie kontaminierte Kleidung bei 60 Grad in der Waschmaschine, um die Brennhaare auszuwaschen.
  • Arzt aufsuchen: Nach Kontakt mit giftigen Brennhaaren und bei Symptomen wie Störungen des Allgemeinbefindens, allergischen Reaktionen, Hautausschlag, Augenbrennen, Schluck- und Atembeschwerden sofort einen Arzt aufsuchen.


Und generell gilt:

Aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist entscheidend: Die Öffentlichkeit sollte vor den Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner gewarnt und über Maßnahmen zur Bekämpfung (Anwendungsverfahren, eingesetzte Präparate etc.) aufgeklärt werden.

Die ProEx GmbH bietet öffentlichen Einrichtungen umfassende Informations- und Aufklärungsmaterialien zum Eichenprozessionsspinner an, die gegenüber Bürgern, Presse und Politik eingesetzt werden können.

Verzichten Sie auf Holzarbeiten wie Ernte- und Pflegemaßnahmen in betroffenen Gebieten, solange keine Entwarnung vor akuter Gefahr gegeben wurde.