BAUA Gesetzesänderung 2026: Das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung BUD - und welche Alternativen es gibt

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine wegweisende Gesetzesänderung in der Schädlingsbekämpfung in Kraft: Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Rodentiziden auf Basis von Antikoagulanzien wird von der BAuA verboten. Das bedeutet: Eine kontinuierliche Auslegung von Giftködern zur Prävention von Schädlingen ist nicht mehr erlaubt. Unternehmen, Kommunen und vor allem professionelle Schädlingsbekämpfer stehen vor der Herausforderung, ihre Bekämpfungsstrategien anzupassen – und umweltfreundlichere, nachhaltigere Alternativen zu finden.
Doch was steckt hinter der Gesetzesänderung, und welche Lösungen gibt es für eine effektive Schadnagerbekämpfung? ProEx liefert die Antworten.
Wer bestimmt über den Verbot der BUD?
Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) ist eine deutsche Bundesbehörde, die sich mit dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beschäftigt. Sie forscht, berät und reguliert unter anderem den Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Bioziden wie Antikoagulanzien. Die BAuA spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Überwachung gesetzlicher Vorgaben im Chemikalienrecht, einschließlich der Biozid-Verordnung. Aus diesem Grund ist sie die Behörde, die auch über das BUD Verbot ab 2026 entscheidet.
Warum wird die Dauerbeköderung von der BAUA verboten?
Antikoagulanzien sind hochwirksame, aber problematische Wirkstoffe, die das Blutgerinnungssystem von Nagetieren hemmen. Diese Stoffe reichern sich in der Umwelt und in Nahrungsketten an und können neben Ratten und Mäusen auch Wildtiere, Haustiere und sogar Menschen gefährden. Besonders Antikoagulanzien der zweiten Generation gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe).
Da diese Substanzen die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach der EU-Biozid-Verordnung (528/2012) erfüllen, wird ihre Anwendung streng reglementiert. Bereits seit 2018 ist ihre Nutzung an eine Risikobewertung und spezielle Schutzmaßnahmen geknüpft. Nun folgt der nächste Schritt: Der Einsatz ohne vorherige Befallsfeststellung – also die befallsunabhängige Dauerbeköderung – wird ab 2026 untersagt.
Was bedeutet das Verbot für Unternehmen und Schädlingsbekämpfer?
Bislang setzen viele Betriebe auf eine Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien, um Schädlingsbefall vorzubeugen. Das ist ab 2026 nicht mehr zulässig. Künftig muss vor der Anwendung von Rodentiziden erst eine Befallsfeststellung erfolgen. Alternativen wie visuelle Inspektionen oder giftfreie Lockköder sind zeitaufwendig und nicht immer praktikabel.
Für Unternehmen und professionelle Schädlingsbekämpfer bedeutet das:
- Erhöhter Arbeitsaufwand für manuelle Kontrollen
- Steigende Kosten durch häufigere Inspektionen
- Höhere Anforderungen an Dokumentation und Risikobewertung
Unklar ist bisher, wie sich das Verbot der BAUA auf die Verbreitung von Schädlingen auswirkt. Manche Schädlingsbekämpfer befürchten, dass durch den Wegfall der BUD eine schnelle Eindämmung eines Befalls nicht mehr möglich sein wird. Andere Fachleute sprechen dagegen davon, dass es genug funktionierende Ansätze als Alternativen gibt.
Digitale Schlagfallen als Alternative zur BUD
Vor allem bei einem sind sich viele Experten einig: Es gibt eine effektive und umweltfreundliche Lösung.
Digital überwachte Schlagfallen von traplinked bieten eine sichere, nachhaltige und gesetzeskonforme Alternative zur Dauerbeköderung.
Diese Fallen arbeiten ohne Gift und ermöglichen eine kontinuierliche, automatische Überwachung des Befalls. Mit modernster Sensortechnik erfassen sie jede Bewegung in Echtzeit und senden sofort eine Meldung an das traplinked System. Das bedeutet:
- Befallsabhängige und gezielte Bekämpfung: Keine unnötige Anwendungen von Rodentiziden, sondern präzise Schädlingskontrolle.
- Reduzierter Kontrollaufwand: Die digitale Überwachung ersetzt tägliche manuelle Inspektionen.
- Einhaltung der neuen Gesetzgebung: Sie erfüllen alle rechtlichen Anforderungen für 2026 und darüber hinaus.
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Kein Risiko für Haustiere, Wildtiere oder die Umwelt.

Steigen Sie mit UNS um!
Mit einer Umstellung erreichen Sie eine rechtskonforme und moderne Schädlingsbekämpfung.
Unsere Produktspezialist und Geschäftsführer Dominik Huyer steht Ihnen gern beratend zur Seite.